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Line: 49
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Line: 16
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Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
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Message: ini_set(): Headers already sent. You cannot change the session module's ini settings at this time

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Line Number: 282

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Line: 67
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File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

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Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

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Severity: Warning

Message: session_set_cookie_params(): Cannot change session cookie parameters when headers already sent

Filename: Session/Session.php

Line Number: 294

Backtrace:

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/libraries/Ion_auth.php
Line: 67
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File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

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Severity: Warning

Message: ini_set(): Headers already sent. You cannot change the session module's ini settings at this time

Filename: Session/Session.php

Line Number: 304

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File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/libraries/Ion_auth.php
Line: 67
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File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

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Severity: Warning

Message: ini_set(): Headers already sent. You cannot change the session module's ini settings at this time

Filename: Session/Session.php

Line Number: 314

Backtrace:

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/libraries/Ion_auth.php
Line: 67
Function: library

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

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Severity: Warning

Message: ini_set(): Headers already sent. You cannot change the session module's ini settings at this time

Filename: Session/Session.php

Line Number: 315

Backtrace:

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/libraries/Ion_auth.php
Line: 67
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File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

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Severity: Warning

Message: ini_set(): Headers already sent. You cannot change the session module's ini settings at this time

Filename: Session/Session.php

Line Number: 316

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File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/libraries/Ion_auth.php
Line: 67
Function: library

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

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Severity: Warning

Message: ini_set(): Headers already sent. You cannot change the session module's ini settings at this time

Filename: Session/Session.php

Line Number: 317

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File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/libraries/Ion_auth.php
Line: 67
Function: library

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

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Severity: Warning

Message: ini_set(): Headers already sent. You cannot change the session module's ini settings at this time

Filename: Session/Session.php

Line Number: 375

Backtrace:

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/libraries/Ion_auth.php
Line: 67
Function: library

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

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Severity: Warning

Message: session_set_save_handler(): Cannot change save handler when headers already sent

Filename: Session/Session.php

Line Number: 110

Backtrace:

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/libraries/Ion_auth.php
Line: 67
Function: library

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

A PHP Error was encountered

Severity: Warning

Message: session_start(): Cannot start session when headers already sent

Filename: Session/Session.php

Line Number: 143

Backtrace:

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/libraries/Ion_auth.php
Line: 67
Function: library

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 16
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 263
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

A PHP Error was encountered

Severity: Warning

Message: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/system/core/Exceptions.php:271)

Filename: core/Input.php

Line Number: 408

Backtrace:

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/models/Pn_cart_model.php
Line: 61
Function: set_cookie

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/models/Pn_cart_model.php
Line: 48
Function: store_encrypted_cookie

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/models/Pn_cart_model.php
Line: 26
Function: set_cookie_data

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/core/MY_Controller.php
Line: 267
Function: check_cart_cookie

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/application/controllers/Agb.php
Line: 8
Function: __construct

File: /www/htdocs/w00fa964/live_2022-05-26/index.php
Line: 308
Function: require_once

Schneider Diamantwerkzeuge GmbH - Produktnavigator

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schneider Diamantwerkzeuge GmbH gegenüber Unternehmern

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der Schneider Diamantwerkzeuge GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Schneider, Gottlieb-Daimler-Straße 18, 76703 Kraichtal-Münzesheim (nachfolgend: Schneider Diamantwerkzeuge oder wir), gelten für alle Bestellungen mit unseren Kunden (nachfolgend: Käufer) soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Käufer uns seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe der UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Käufer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Käufer dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Käufer anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Käufer im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2 Registrierung in unserem Online-Shop

(1) Der Käufer kann in unserem Online-Shop Waren als registrierter Nutzer bestellen. Die Registrierung erfolgt durch die Eingabe eines persönlichen Nutzernamens und eines Passworts sowie der Angabe des vollständigen Namens, der Adresse und der freiwilligen Angabe einer Telefonnummer. Als registrierter Nutzer kann sich der Käufer im Rahmen einer Bestellung mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm bei der Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren. Der Käufer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses unbefugten Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(2) Der Käufer kann seine Registrierung jederzeit wieder unter „Mein Konto“ löschen. Soweit sich die persönlichen Angaben des Käufers ändern, ist dieser selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vorgenommen werden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellungen der Waren auf unserer Webseite oder in Werbematerialien stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Auf die Anfrage des Käufers hin, unterbreitet Schneider Diamantwerkzeuge dem Käufer ein verbindliches Angebot. Dieses Angebot kann durch den Käufer binnen zwei Wochen ab Zustellung angenommen werden. Eine Annahme nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist gilt als ein neues verbindliches Angebot des Käufers. Dieses Angebot kann Schneider Diamantwerkzeuge wiederum binnen einer Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung annehmen.

(3) Durch Anklicken des „Kostenpflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Käufer eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen dem Käufer und uns kommt zustande, sobald wir die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben.

(4) Nach wirksamer Annahme wird dem Käufer schriftlich oder per E-Mail eine Auftragsbestätigung zugestellt

§ 4 Überlassene Materialien, Muster und Unterlagen

(1) An allen, in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Materialien, Mustern und Unterlagen, wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Preise, etc. (nachfolgend: Vertragsunterlagen), behält sich Schneider Diamantwerkzeuge die Eigentums- und Urheberrechte vor.

(2) Diese Vertragsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Schneider Diamantwerkzeuge erteilt dem Käufer hierzu die ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

(3) Soweit ein Vertrag nicht zustande kommt, sind diese Vertragsunterlagen sowie etwaige angefertigte Kopien, unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – zurückzusenden.

§ 5 Preise und Zahlungen

(1) Es gelten grundsätzlich die in dem Angebot und der Auftragsbestätigung maßgeblichen Preise. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der Schneider Diamantwerkzeuge ab Werk einschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Transportkosten, die anfallenden Zölle und sonstige Gebühren, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von Schneider Diamantwerkzeuge angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Vorgenannte Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir innerhalb dieser Fristen über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur nach Vereinbarung angenommen. Bei einer Zahlung per Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist und der Betrag unwiderruflich auf unserem Konto gutgeschrieben wurde.

(4) Kommt der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, ist Schneider Diamantwerkzeuge berechtigt alle Forderungen aus diesem und anderen Verträgen sofort fällig zu stellen. In diesem Fall behält sich Schneider Diamantwerkzeuge das Recht vor, etwaige Zahlungen des Käufers zweckentfremdet zum Ausgleich dieser Forderungen zu verwenden. Verzugszinsen werden in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (§ 247 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Schneider Diamantwerkzeuge ist in diesen Fällen berechtigt, bei erneuten Bestellungen Vorauszahlungen des Rechnungsbetrages zu verlangen.

(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 9 dieser AGB unberührt.

§ 6 Lieferfristen und Verzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart, bzw. sie wird dem Käufer mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

(2) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor vollständigem Eingang etwaiger vom Käufer beizubringender Unterlagen sowie etwa vereinbarter Vorauszahlungen. Eine vereinbarte Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware vor Fristablauf abgesandt oder mangels Versandmöglichkeit bereitgestellt wird.

(3) Sofern eine verbindlich vereinbarte Frist aus Gründen, die Schneider Diamantwerkzeuge nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann (Nichtverfügbarkeit der Ware, höhere Gewalt usw.), wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert; gleichzeitig wird die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, weder Schneider Diamantwerkzeuge noch deren Zulieferer ein Verschulden trifft oder Schneider Diamantwerkzeuge im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. Ist die Ware auch innerhalb der Lieferfrist nicht verfügbar, ist Schneider Diamantwerkzeuge berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird Schneider Diamantwerkzeuge unverzüglich erstatten.

(4) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall sind aber eine Mahnung und die Setzung einer angemessenen Nacherfüllungsfrist durch den Käufer erforderlich. Der Käufer ist nach Setzung einer angemessenen Nacherfüllungsfrist und fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag ganz oder bei Interesse an einer Teillieferung, vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Schneider Diamantwerkzeuge berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitere Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme-/Schuldnerverzug geraten ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen aus den Kauf- oder Lieferverträgen bzw. den laufenden Geschäftsbeziehungen (nachfolgend: "Gesicherte Forderungen") vor. Diese Regelung gilt auch für künftige Lieferungen, auch wenn wir nicht in jedem Fall ausdrücklich darauf hinweisen.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat Schneider Diamantwerkzeuge unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die Schneider Diamantwerkzeuge gehörenden Waren erfolgen. Der Geschäftspartner trägt alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs bzw. zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Schneider Diamantwerkzeuge berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Schneider Diamantwerkzeuge ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und einen etwaigen Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer die fällige Vergütung nicht, darf Schneider Diamantwerkzeuge diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer gesicherten bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an Schneider Diamantwerkzeuge ab. Unbesehen der Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Schneider Diamantenwerkzeuge, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, ist Schneider Diamantenwerkzeuge verpflichtet, die Sicherheiten nach ihrer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

§ 8 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Schneider Diamantwerkzeuge berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 9 Mängelhaftung

(1) Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware/Werkleistung getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Unwesentliche Mängel begründen kein Zurückbehaltungsrecht des Käufers.

(2) Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen von Schneider Diamantwerkzeuge ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an Schneider Diamantwerkzeuge zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten Schneider Diamantwerkzeuge die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Ware ist Schneider Diamantwerkzeuge nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung trägt Schneider Diamantwerkzeuge die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Schneider Diamantwerkzeuge vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.

(4) Schneider Diamantwerkzeuge GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer die fällige Vergütung bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(5) Beruht ein Mangel auf einem Verschulden von Schneider Diamantwerkzeuge, kann der Käufer unter den in § 10 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(6) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Schneider Diamantwerkzeuge aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Schneider Diamantwerkzeuge nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Schneider Diamantwerkzeuge bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nicht.

(7) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von Schneider Diamantwerkzeuge die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(8) Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 10 Sonstige Haftung

(1) Die Haftung von Schneider Diamantwerkzeuge auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt.

(2) Schneider Diamantwerkzeuge haftet nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der Ware, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit Schneider Diamantwerkzeuge nach Maßgabe dieses Absatzes 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Schneider Diamantwerkzeuge bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Absatzes 3 gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten von Schneider Diamantwerkzeuge.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Schneider Diamantwerkzeuge.

(6) Soweit Schneider Diamantwerkzeuge technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 10 gelten nicht für die Haftung von Schneider Diamantwerkzeuge wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1,76 Abs. 3, §§ 444, 445b°BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 76703 Kraichtal-Münzesheim. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. deren Lücke ausfüllt.